Wir formulieren altersgerechte und situationsbezogene, für die gerichtliche Fragestellung passende Leitfäden, die vor allem den
kognitiv-emotionalen Entwicklungsstand des Kindes berücksichtigen. Im Sinne unserer systemisch kinder- und jugendtherapeutischen
Kompetenz erachten wir eine flexible Grundhaltung als wesentlich. Es ist erforderlich, sich während der gesamten Begutachtung
vom verbalen und non-verbalen Feedback des Kindes leiten zu lassen.
Die in der Sachverständigenarbeit verwendeten systemischen, projektiven und statistischen Erhebungsmethoden sind für uns ein
Segment der systemischen hypothesengenerierenden Diagnostik.
Je nach Fragestellung des gerichtlichen Auftrages werden
entwicklungsdiagnostische Verfahren mit in die Arbeit integriert. Um ein umfassendes, mehrdimensionales Bild der Gesamtsituation
des Kindes zu erfassen, stellen wir während der Begutachtung eine Kooperation mit anderen Fachdiensten, agierenden Beteiligten
und Helfersystemen her.
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Familiensystem kann die Erarbeitung einer tragfähigen Elternvereinbarung entstehen.
Falls sich dieses beispielsweise aufgrund von psychischen Störungen einer Konfliktpartei nicht umsetzen lässt, wird dem in einer
Abschlussempfehlung Rechnung getragen. Denkbare Empfehlungen sind z.B. die therapeutische Begleitung von Kindern und Jugendlichen,
Psychotherapien von Eltern, weitergehende Mediation, etc.