Systemisch Handeln
Systemisch Handeln
Wir formulieren altersgerechte und situationsbezogene, für die gerichtliche Fragestellung passende Leitfäden, die vor allem den kognitiv-emotionalen Entwicklungsstand des Kindes berücksichtigen. Im Sinne unserer systemisch kinder- und jugendtherapeutischen Kompetenz erachten wir eine flexible Grundhaltung als wesentlich. Es ist erforderlich, sich während der gesamten Begutachtung vom verbalen und non-verbalen Feedback des Kindes leiten zu lassen.

Die in der Sachverständigenarbeit verwendeten systemischen, projektiven und statistischen Erhebungsmethoden sind für uns ein Segment der systemischen hypothesengenerierenden Diagnostik.

Je nach Fragestellung des gerichtlichen Auftrages werden entwicklungsdiagnostische Verfahren mit in die Arbeit integriert. Um ein umfassendes, mehrdimensionales Bild der Gesamtsituation des Kindes zu erfassen, stellen wir während der Begutachtung eine Kooperation mit anderen Fachdiensten, agierenden Beteiligten und Helfersystemen her.

Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Familiensystem kann die Erarbeitung einer tragfähigen Elternvereinbarung entstehen. Falls sich dieses beispielsweise aufgrund von psychischen Störungen einer Konfliktpartei nicht umsetzen lässt, wird dem in einer Abschlussempfehlung Rechnung getragen. Denkbare Empfehlungen sind z.B. die therapeutische Begleitung von Kindern und Jugendlichen, Psychotherapien von Eltern, weitergehende Mediation, etc.


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